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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3.4 Personalkostensenkung

Im Folgenden ein Überblick über Handlungsmöglichkeiten zur Personalkostensenkung (vgl Taylor Wessing, 2020).

Kurzarbeit

Kurzarbeit im Arbeitsverhältnis bedeutet die vorübergehende Verringerung der Regelarbeitszeit in einem Unternehmens wegen vorübergehenden, nicht saisonbedingten Arbeitsausfalls. Durch Kurzarbeit sollen Arbeitskosten für den Arbeitgeber temporär verringert werden und Kündigungen verhindert werden. Die Normalarbeitszeit wird dabei vorübergehend reduziert. In Kurzarbeit verringern die Mitarbeiter ihre Arbeitszeit und erhalten dennoch den Großteil ihres bisherigen Entgelts weiter.

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