© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1101655

Barbara Pogacar - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.5 Schutzbestimmungen in der IO zum Restrukturierungsverfahren

Allgemeines

Ziele der RIRL sind die Rettung von in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Unternehmen und die Wiederherstellung ihrer Bestandfähigkeit. Die RIRL gibt der Sanierung des Unternehmens gegenüber dessen Zerschlagung den Vorrang, in dem sie eine präventive Restrukturierungsmaßnahme vorsieht. Die RIRL geht davon aus, dass der Erfolg eines Restrukturierungsplans häufig davon abhängt, dass dem Schuldner finanzielle Hilfe zur Verfügung gestellt wird. Unter finanzieller Hilfe ist jedenfalls die Bereitstellung von finanziellen Mitteln oder Bürgschaften sowie von Waren, Vorräten, Rohstoffen und Versorgungsdienstleistungen (zB Gewährung eines längeren Rückzahlungszeitraums) zu verstehen (ErwGr 66).

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop