© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1000693

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.18 Sicherungsmaßnahmen

Allgemeines, Normzweck

Wenn das für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens zuständige Gericht eines Mitgliedstaates zur Sicherung des Schuldnervermögens einen vorläufigen Verwalter bestellt, so ist dieser gem Art 52 EuInsVO 2015 berechtigt, zur Sicherung und Erhaltung des Schuldnervermögens, das sich in einem anderen Mitgliedstaat befindet, jede Maßnahme zu beantragen, die nach dem Recht dieses Mitgliedstaates für die Zeit zwischen dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und dessen Eröffnung vorgesehen ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop