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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.8 Steuerliche Konsequenzen

Sanierungsgewinn

Durch den Zahlungsplan kann es zu einem zu versteuernden Sanierungsgewinn kommen, wenn betrieblich bedingte Verbindlichkeiten wegfallen. Dies gilt auch für das Abschöpfungsverfahren, wenn Restschuldbefreiung erteilt wird. Der Sanierungsgewinn entsteht allerdings nicht schon mit der Annahme, sondern erst, wenn die Verbindlichkeiten endgültig weggefallen sind, dh mit Zahlung der letzten Rate. Der Nachlass privater Verbindlichkeiten unterliegt hingegen als außerbetriebliche Vermögensvermehrung nicht der Einkommensteuer.

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