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8.5 Tagsatzung, Entscheidung des Insolvenzgerichts
Tagsatzung zur Klärung/Geltendmachung von Einleitungshindernissen
Bevor das Insolvenzgericht über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens entscheidet, hat eine Tagsatzung stattzufinden, zu der der Masseverwalter, sofern ein solcher bestellt worden ist, der Schuldner und die Insolvenzgläubiger zu laden sind. In dieser Tagsatzung soll geklärt werden, ob Einleitungshindernisse geltend gemacht werden. Gem § 200 Abs 2 IO hat die Tagsatzung unmittelbar vor der Entscheidung über die Einleitung des Abschöpfungsverfahrens stattzufinden und soll mit der Tagsatzung zur Verhandlung und Beschlussfassung über den Zahlungsplan verbunden werden.