© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1101651

Barbara Pogacar - FORUM Media (azo) | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.1 Umfang und Grenzen der Vollstreckungssperre

Das Gericht hat gem § 19 Abs 1 ReO über Antrag des Schuldners eine Vollstreckungssperre zu verhängen, wenn diese zur Unterstützung der Verhandlungen über einen Restrukturierungsplan notwendig ist. Vollstreckungssperre heißt, dass Anträge auf Bewilligung eines Exekutionsverfahrens auf das Vermögen des Schuldners nicht bewilligt werden dürfen und kein richterliches Pfand- oder Befriedigungsrecht erworben werden darf. § 11 Abs 1–3 und § 12 Abs 1 IO sind anwendbar.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop