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Neu Dokument-ID: 1083857

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.1 Übersicht

Die nachfolgende Abbildung gibt einen Überblick über die infrage kommenden Verfahren:

weka_Sanierung Abb-8

Quelle: Eigene Darstellung

Sanierungsverfahren

Hinweis:

Das Insolvenzverfahren wird als Sanierungsverfahren bezeichnet, wenn bei Eröffnung des vom Schuldner beantragten Verfahrens ein zulässiger Sanierungsplan vorliegt. Dieses kann in Form eines

  • Sanierungsverfahrens mit Eigenverwaltung (Quote 30 %) oder
  • mit Fremdverwaltung (Quote 20 %) beantragt werden (in der Praxis seltener).

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