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Dokument-ID: 920073
1 Voraussetzungen für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist an gewisse Voraussetzungen gebunden. Es bedarf nicht nur eines rechtzeitigen Antrages durch den Schuldner oder eines Antrages durch einen Insolvenzgläubiger, sondern grundsätzlich auch eines die Kosten des Verfahrens deckenden Vermögens. Zusätzlich muss noch entweder eine Zahlungsunfähigkeit (§ 66 IO) oder eine Überschuldung (§ 67 IO) des Schuldners vorliegen.