© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 922609

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.6 Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten

Wahlgerichtsstand des § 262 IO

Gem § 262 IO können vor das Insolvenzgericht folgende Rechtsstreitigkeiten gebracht werden:

  • Klagen über Ansprüche auf Aussonderung und auf Absonderung
  • Klagen über Masseforderungen
  • Klagen über Ansprüche aus pflichtwidrigem Verhalten eines Insolvenzverwalters, eines Mitgliedes des Gläubigerausschusses, eines Sachverständigen und eines Treuhänders, dies unabhängig davon, ob das Insolvenzverfahren noch anhängig ist oder nicht
  • Klagen über Ansprüche aus Erklärungen Dritter, mit denen diese die Haftung für Nachteile übernommen haben (Fortführungsgarantie), die Insolvenzgläubigern aus dem Unterbleiben der Schließung eines Unternehmens erwachsen können

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop