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Barbara Pogacar | Muster | Checkliste

2.3.2 Checkliste – Fristenvormerk mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens

Mit Eröffnung des Sanierungsverfahrens sind mit Vorliegen des Insolvenzedikts die folgenden Fristen vorzumerken:

  • Frist Vorlage Gläubigerliste
  • Frist erster Bericht und Bekanntgabe Kostenvoranschlag
  • Frist umfassender Bericht (spätestens bis zur ersten Gläubigerversammlung, wenn es keine gibt, bis zur Berichtstagsatzung)
  • Frist Vorlage Inventar/Schätzgutachten
  • Frist Ende Anmeldefrist
  • Termin Prüfungstagsatzung und Vorfrist Bericht zur Vorbereitung der Prüfungstagsatzung und Vorlage des Anmeldeverzeichnisses
  • Termin Sanierungsplantagsatzung und Vorfrist zwei Wochen für Stellungnahme zum Sanierungsplanantrag
  • Fristende zwei Wochen vor Sanierungsplantagsatzung – Vorlage Schlussrechnung
  • Frist für Antrag auf Verlängerung der Unternehmensfortführung – Jahresfrist; Vorfrist ein Monat
  • Anfechtungsfrist – die Anfechtungsklage muss binnen Jahresfrist, dh, vor Ablauf eines Jahres ab Verfahrenseröffnung eingebracht werden, sofern nicht ein Sanierungsplan geschlossen oder eine Verlängerung zwischen Gläubiger und Verwalter geschlossen wird.

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