1. | Der vorläufige Gesamtkaufpreis für den Kaufgegenstand beträgt EUR 250.000,– und gliedert sich wie folgt auf: 1.1 | Der Teilkaufpreis für die zum Kaufgegenstand gehörigen Vermögenswerte mit Ausnahme der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie der Halb- und Fertigerzeugnisse und Handelswaren beträgt pauschal EUR 200.000,–. | 1.2 | Der auf die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, sowie die Halb- und Fertigerzeugnisse und Handelswaren entfallende Teilkaufpreis wird vorerst mit EUR 50.000,– vereinbart; die endgültige Feststellung erfolgt am Übergabestichtag nach Durchführung der Inventur gemäß Punkt … oder einvernehmlich durch die Parteien. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die sich daraus ergebende Differenz an die andere Vertragspartei binnen 14 Tagen nach Vorliegen des Bewertungsergebnisses oder der einvernehmlichen Einigung zu bezahlen. | 1.3 | Festgehalten wird, dass die Käuferin den vorläufigen Gesamtkaufpreis bereits vor Unterfertigung des Unternehmenskaufvertrages auf ein vom Verkäufer eigens dafür eingerichtetes Masseanderkonto überwiesen hat. |
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