© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 608231

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.4 Akteneinsicht

Gem § 73 EO können die Parteien und sonstigen Beteiligten Einsicht in die das Exekutionsverfahren betreffenden Akten begehren und auf ihre Kosten von einzelnen Aktenstücken Abschriften verlangen. Solche Einsichts- und Abschriftnahmen können auch dritten Personen gestattet werden, sofern und in dem Umfang, in dem sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, die bloße Befriedigung wirtschaftlicher Interessen reicht nicht. • [Fußnote: Angst/Jakusch/Mohr, EO, 15. Aufl, Art 73 E 4.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop