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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

13.2.3 Arten der Bürgschaft

Die Subsidiarität der Bürgschaft hat zur Folge, dass der Bürge erst in Anspruch genommen werden kann, wenn der Gläubiger den Hauptschuldner gemahnt hat und dieser trotzdem in angemessener Zeit nicht leistet. • [Fußnote: Koziol/Welser, Bürgerliches Recht II, 13. Auflage, 149.]  Die Mahnung entfällt, wenn der Hauptschuldner in Insolvenz ist oder der Schuldner unbekannten Aufenthalts ist oder wenn sich jemand als Bürge und Zahler verpflichtet.

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