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Dokument-ID: 1058125
9.3.4 Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung
Kurzüberblick
Die Vollstreckbarkeitsbestätigung ist gem § 7 Abs 3 EO wieder aufzuheben, wenn sich erweist, dass die Vollstreckbarkeit des Exekutionstitels zu Unrecht angenommen wurde, dh, wenn die Vollstreckbarkeitsbestätigung irrtümlich oder gesetzwidrig erteilt wurde. Gesetzwidrig ist die Vollstreckbarkeitsbestätigung dann erteilt, wenn die Rechtslage verkannt wurde, und irrtümlich, wenn der wahre Sachverhalt unbekannt war.