© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1035443

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.12.2 Aufhebung des Insolvenzverfahrens mangels Vermögens

Allgemeines

§ 123a IO bestimmt, dass, wenn sich im Lauf des Insolvenzverfahrens herausstellt, dass das Vermögen zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens nicht ausreicht, das Insolvenzverfahren aufzuheben ist. Die Aufhebung unterbleibt nur dann, wenn ein angemessener Kostenvorschuss geleistet wird. § 123a IO verfolgt den Zweck, eine Vermögensverwertung zu unterbinden, deren Kosten den zu erwartenden Erlös übersteigen, weil ein solches Verfahren unwirtschaftlich ist.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop