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Dokument-ID: 847398
3.8.4 Auflösung von Verträgen durch Vertragspartner des Schuldners
Beschränkung der Auflösung aus wichtigem Grund
Wenn die Vertragsauflösung die Fortführung des Unternehmens gefährden könnte, können Vertragspartner des Schuldners geschlossene Verträge gem § 25a Abs 1 IO bis zum Ablauf von sechs Monaten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur aus wichtigem Grund auflösen. Nicht als wichtiger Grund gilt nach dieser Bestimmung: