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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.10.8 BTVG und Insolvenz: grundbücherliches Sicherungsmodell und Zahlung nach Ratenplan

Eine der gängigsten Sicherungsvarianten bei Bauträgerprojekten im Anwendungsbereich des BTVG ist die grundbücherliche Sicherstellung des Rechtserwerbers auf der Liegenschaft inklusive Zahlung nach Ratenplan. Für diese, genauso wie für die pfandrechtliche Sicherstellung ist zwingend die Bestellung eines Treuhänders gem § 12 BTVG vorgeschrieben. Bei der notwendigen Treuhandschaft nach dem BTVG handelt es sich um eine mehrseitige Treuhandschaft. Der Treuhänder handelt sowohl im Auftrag des Bauträgers als auch der Erwerber und für die finanzierende Bank des Bauträgers. Der Treuhänder hat umfangreiche Überwachungs- und Aufklärungspflichten wahrzunehmen sowie die Zahlungen nach Ratenplan, unter Beziehung eines Baufortschrittsprüfers, ordnungsgemäß abzuwickeln.

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