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Dokument-ID: 532296
5.8.2 Beendigung des Dienstverhältnisses gem § 25 IO
Begünstigte Beendigung nach § 25 IO – Voraussetzungen
Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Dienstgebers führt nicht automatisch zur Beendigung des Dienstverhältnisses. • [Fußnote: Mohr, IO, Auflage 11, § 25 IO E 1.] Im Insolvenzverfahren besteht aber die Möglichkeit, Dienstverhältnisse begünstigt zu beenden, wodurch die Beendigungsansprüche nicht als Masse-, sondern nur als Insolvenzforderung zu befriedigen sind.