© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
6.3.2 Bericht gem § 178 Abs 2 IO
Gem § 178 Abs 2 IO hat der Sanierungsverwalter bis zur ersten Gläubigerversammlung oder Berichtstagsatzung, die gem § 179 IO innerhalb von drei Wochen ab Eröffnung des Verfahrens anzuberaumen ist, über die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu berichten und darüber, ob der Finanzplan eingehalten werden kann, der Sanierungsplan erfüllbar ist und Gründe für die Entziehung der Eigenverwaltung vorliegen. Wenn diese Tagsatzung zugleich Berichtstagsatzung ist, hat der Verwalter zusätzlich gem § 114b Abs 1 IO zu berichten, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann. Insbesondere ist darzulegen, ob dem Schuldner die Eigenverwaltung belassen werden kann.