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Dokument-ID: 1075480
10.4 Beschwerde
Allgemeines
Bei Entscheidungen des Gerichtsvollziehers handelt es sich um keine Beschlüsse; gegen sie ist daher kein Rekurs zulässig. Entscheidungen des Gerichtsvollziehers sowie dessen Verhalten im Exekutionsvollzug können daher nur mittels Beschwerde bekämpft werden. Es sind folgende Arten von Beschwerden möglich: