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Dokument-ID: 922327
7.6 Bestätigung/Versagung der Bestätigung des Zahlungsplans
Der Zahlungsplan bedarf nach dessen Annahme zur Rechtswirksamkeit der Bestätigung durch das Insolvenzgericht. Die Gründe, aus denen dem Zahlungsplan die Bestätigung versagt werden darf, entsprechen jenen beim Sanierungsplan. Ein Versagen der Bestätigung nach gerichtlichem Ermessen ist aber nicht vorgesehen.