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Neu Dokument-ID: 1186294

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.11.25 Betreibende Gläubiger und Beschwer

Betreibende Gläubiger haben keine Beschwer, wenn das Rekursgericht eine vom Erstgericht ausgesprochene Androhung der Haft abweist. Er kann bei neuerlichem Zuwiderhandeln die Verhängung einer iSd § 355 Abs 1 letzter Satz EO angemessenen Strafe beantragen. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0002146.] 

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