© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 636907
12.4.6 Beweislast im Fall des § 28 Z 2 IO
Den Insolvenzverwalter trifft die Beweislast für
- die Rechtshandlung des Schuldners,
- die dieser in den letzten zwei Jahren vor Verfahrenseröffnung vorgenommen hat,
- die Benachteiligung,
- die Benachteiligungsabsicht des Schuldners,
- die Kenntnis oder schuldhafte Unkenntnis des anderen Teils und
- die Befriedigungstauglichkeit.