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Dokument-ID: 1101497
16 Bewertung/Schätzung des Unternehmens
Gem § 33 Abs 1 ReO ist das Unternehmen des Schuldners nur zu schätzen, wenn ein ablehnender betroffener Gläubiger in der Restrukturierungsplantagsatzung oder binnen sieben Tagen nach dieser einen Verstoß behauptet: