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Dokument-ID: 252772
4.2.1 Die Pfändung
Die Forderungsexekution zielt darauf ab, eine Geldforderung zu pfänden, die dem Verpflichteten gegen einen Dritten, den so genannten Drittschuldner, zusteht. Der Hauptanwendungsfall der Forderungsexekution ist die Lohn- oder Gehaltsexekution, bei der Bezüge des Verpflichteten aus Dienst- und Arbeitsverhältnissen gepfändet werden.