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Dokument-ID: 482661
6.5 Die Stellung der Abgabenbehörde in der Insolvenz
Die Abgabenbehörde kann im Insolvenzverfahren ein Insolvenz- oder ein Massegläubiger sein. Letzteres ist dann der Fall, wenn der Rechtsgrund für die Entstehung der Steuerforderung erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist. Ist die Abgabenbehörde Insolvenzgläubiger, so besteht wie für alle anderen Insolvenzgläubiger auch die Möglichkeit, die Forderung im Insolvenzverfahren anzumelden.