© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 664485

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.6.1 Dingliche Rechte Dritter

Art 5 Abs 1 EuInsVO bestimmt, dass das dingliche Recht eines Gläubigers oder eines Dritten an körperlichen oder unkörperlichen, beweglichen oder unbeweglichen Gegenständen des Schuldners, und zwar sowohl an bestimmten Gegenständen als auch an einer Mehrheit von nicht bestimmten Gegenständen mit wechselnder Zusammensetzung, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats befinden, von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht berührt wird. Unter den Schutzbereich des Art 5 EuInsVO fallen sowohl vertragliche als auch exekutiv begründete dingliche Rechte und auch gesetzliche Pfandrechte. • [Fußnote: Maderbacher in Konecny, Insolvenzgesetze Art 5 EuInsVO Rz 19ff.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop