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Dokument-ID: 789345
1.6.3 Eigentumsvorbehalt
Insolvenzverfahren über das Vermögen des Käufers
Gem Art 7 Abs 1 EuInsVO lässt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers einer Sache die Rechte des Verkäufers aus einem Eigentumsvorbehalt unberührt, wenn sich die Sache zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als dem der Verfahrenseröffnung befindet. Diese Bestimmung stimmt weitgehend mit Art 5 Abs 1 EuInsVO betreffend dingliche Rechte an Gegenständen des Schuldners überein. • [Fußnote: Vgl Kapitel 1.6.1.]