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Dokument-ID: 726380
2.5.4 Eigentumsvorbehalt
Gem § 81d Abs 1 BWG lässt die Eröffnung einer Sanierungsmaßnahme iSd Art 2 der RL 2001/24/EG gegen ein Kreditinstitut die Rechte des Verkäufers einer Sache aus einem Eigentumsvorbehalts unberührt, wenn sich die Sache zum Zeitpunkt der Eröffnung der Sanierungsmaßnahme iSd Art 2 der RL 2001/24/EG im Gebiet eines anderen Mitgliedstaates als dem der Eröffnung der Sanierungsmaßnahme befindet.