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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.3.3 Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung

Bei der Sollbesteuerung ist für die Einordnung als Masse- oder Insolvenzforderung ausschlaggebend, ob die Lieferung oder sonstige Leistung vor oder nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht wurde. Im Monat, in den die Verfahrenseröffnung fällt, ist zwar eine einheitliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben, aber gesplittet nach dem Zeitraum vor und nach der Verfahrenseröffnung. Zu Abgrenzungsproblemen kann es dabei nur bei zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei noch nicht fertig gestellten Lieferungen und Leistungen kommen.

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