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Dokument-ID: 1124183
3.3.5 Erfasste Verfahrensarten
Erfasst sind von der Prozesssperre Verfahren nach der ZPO und nach § 8a IO auch außerstreitige Verfahren. § 6 Abs 1 IO behandelt nur Passivprozesse gegen den Schuldner. Aktivprozesse werden von § 3 Abs 1 IO erfasst, wonach Rechtshandlungen des Schuldners, soweit sie die Insolvenzmasse betreffen, den Insolvenzgläubigern gegenüber unwirksam sind.