© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 482734
8.1.4 Erhöhung oder Verminderung der Entlohnung
Die Regelentlohnung nach den §§ 82 und 82a IO kann gemäß § 82b IO erhöht und gemäß § 82c IO herabgesetzt werden, wobei diese beiden Bestimmungen keine absoluten Begrenzungen für die Erhöhung oder Herabsetzung geben; diese wird vielmehr durch das Insolvenzgericht festgesetzt.