© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 663248

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.1.2 Errichtung des Inventars

Weiters hat der Masseverwalter ein Inventar zu errichten, dh er muss sich zunächst Kenntnis über die Aktiva des Schuldners verschaffen und diese sodann in ein Inventar aufnehmen. Mit der Errichtung des Inventars ist in der Regel die Schätzung zu verbinden, wobei diese vom Insolvenzgericht aus Zweckmäßigkeitsgründen über Antrag des Masseverwalters aufgeschoben werden kann.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop