© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 753846

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.4 Exekution auf unbewegliches Vermögen – zwangsweise Pfandrechtsbegründung

Zugunsten einer vollstreckbaren Geldforderung kann auf Antrag des betreibenden Gläubigers gem § 88 EO ein Pfandrecht an einer Liegenschaft des Verpflichteten oder an einem diesem gehörenden Liegenschaftsanteil, einem Superädifikat oder einem Baurecht begründet werden. Die Pfandrechtsbegründung erfolgt durch Einverleibung des Pfandrechts im öffentlichen Buch. Für die Bewilligung und den Vollzug der Einverleibung gelten gem § 89 Abs 2 EO die Bestimmungen des GBG mit der Maßgabe, dass die Frist zur Einbringung von Rekursen 14 Tage beträgt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop