© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1178231

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.9.5 Exekutionsantrag

Dem Exekutionsantrag ist eine Ausfertigung des Exekutionstitels samt Vollstreckbarkeitsbestätigung anzuschließen; das vereinfachte Bewilligungsverfahren kommt sohin nicht zur Anwendung. Die betreibende Partei hat im Exekutionsantrag zu behaupten, welche der ihr nach dem Exekutionstitel zustehenden Handlungen vom Verpflichteten nicht vorgenommen wurde und sie muss angegeben, zu welcher Handlung sie ermächtigt werden soll. • [Fußnote: RIS-Justiz RS000808.]  Dazu sind die durchzuführenden Maßnahmen, soweit möglich und ohne übertriebenen Formalismus nach Art, Umfang und Leistungsort sowie Ergebnis zu beschreiben. • [Fußnote: OGH 2.7.1986, 3 Ob 73/86.]  Wenn eine Wahlschuld vorliegt, hat der betreibende Gläubiger die Wahl bereits im Exekutionsantrag zu treffen. • [Fußnote: ExS 1996/116.] 

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop