© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Neu
Dokument-ID: 1097073
3.1.1 Exekutionspakete
Einfaches bzw „kleines“ Exekutionspaket
§ 19 EO wird wegen des inhaltlichen Zusammenhangs geändert zu § 5b Abs 1 EO übernommen. In § 19 Abs 1 EO wird der Grundsatz festgelegt, dass dem Gläubiger ein Wahlrecht zukommt, auf welche Vermögensobjekte und mit welchen Exekutionsmitteln die Exekution geführt werden soll. Anstatt bestimmte Vermögensobjekte eines Exekutionsmittels auszuwählen, kann der Gläubiger in seinem Antrag auch auf die Pfändung bestimmter Objekte und Forderungen verzichten.