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Neu Dokument-ID: 1178123

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.2.2 Exekutionstitel

Allgemeines

Bei der Exekution auf Herausgabe von Fahrnissen trifft den Verpflichteten keine Lieferverpflichtung, vielmehr wird ein aktives Tun des betreibenden Gläubigers (Abholung der Gegenstände) vorausgesetzt. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004328.] 

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