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Dokument-ID: 1186299
5.11.30 Folge Wegfall Exekutionsbewilligung auf Strafbeschluss
Der Wegfall der Exekutionsbewilligung führt zu einer neuen Reihenfolge der einzelnen Strafbeschlüsse. Eine bisher wegen des vermeintlich zweiten Verstoßes verhängte „zweite“ Strafe rückt zur „ersten“ Strafe auf, so wie wenn sie anlässlich einer erst jetzt beantragten Bewilligung der Exekution verhängt worden wäre, darf also zB nicht in der Verhängung einer Haft bestehen oder nur wegen der „Wiederholung“ des Zuwiderhandelns entsprechend höher bemessen werden.