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5.6.5 Gesamtveräußerung des Unternehmens
Allgemeines
Im Zusammenhang mit der Gesamtveräußerung des lebenden Unternehmens, spricht man von einer übertragenden Sanierung, worunter die Übertragung eines Unternehmens, Betriebs oder Teilbetriebs von einem insolventen Träger auf einen anderen, bereits bestehenden oder neu zu gründenden Rechtsträger verstanden wird. Die Gesamtveräußerung ist grundsätzlich als zweitbeste Lösung nur nach Scheitern des Sanierungsplans vorgesehen; Vorrang hat grundsätzlich die Sanierung des Unternehmensträgers vor der des Unternehmens. Die Gesamtveräußerung setzt die Unternehmensfortführung voraus; so kann auch noch nach der insolvenzgerichtlichen Schließung des Unternehmens eine Fortführung zum Zwecke der Gesamtveräußerung gerechtfertigt sein.