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Dokument-ID: 1061125
4.11.4 Höhe des Entgelts, Nettoersatzraten und Abrechnung
Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS bemisst sich am Nettoentgelt des Arbeitnehmers vor der Kurzarbeit und garantiert ein Mindesteinkommen:
- Lehrlinge erhalten 100 % des bisherigen Nettoentgelts
- Bei einem Bruttoentgelt bis zu EUR 1.700,– beträgt das Entgelt 90 % des bisherigen Nettoentgelts
- Bei einem Bruttoentgelt bis zu EUR 2.685,– beträgt das Entgelt 85 % des bisherigen Nettoentgelts
- Bei einem Bruttoentgelt ab EUR 2.685,– beträgt das Entgelt 80 % des bisherigen Nettoentgelts