© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 960123

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

8.3 Inhalt des Antrags

Wesentlicher Inhalt des Antrags auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens ist die Abtretungserklärung des Schuldners, wonach er den pfändbaren Teil seiner Forderung auf Einkünfte aus einem Arbeitsverhältnis oder auf wiederkehrende Leistungen mit Einkommensersatzfunktion nach Eintritt der Rechtskraft des Eröffnungsbeschlusses für die Dauer von fünf oder drei Jahren (zur Unterscheidung siehe sogleich) an einen vom Insolvenzgericht bestimmten Treuhänder abtritt. Diese Erklärung ist notwendiger Inhalt des Antrages. Durch das IRÄG 2017 ist es in diesem Zusammenhang zu einer wesentlichen Erleichterung für den Schuldner gekommen, weil die Dauer des Abschöpfungsverfahrens von ursprünglich sieben auf nur fünf Jahre herabgesetzt worden ist. Im Zuge der Umsetzung der RIRL wurde nun ein Abschöpfungsverfahren mit Tilgungsplan und einer verkürzten Laufzeit von drei Jahren eingeführt.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop