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Dokument-ID: 960100
7.2 Inhalt des Zahlungsplans
Im Gegensatz zum Sanierungsplan setzt der Zahlungsplan keine zahlenmäßige Mindestquote voraus. Der Schuldner muss den Insolvenzgläubiger gem § 194 Abs 1 IO aber eine Quote anbieten, die der Einkommens- und Vermögenslage des Schuldners in den folgenden fünf Jahren entspricht (relative Mindestquote). • [Fußnote: Kodek, Privatkonkurs Rz 351.] Die Zahlungsfrist darf sieben Jahre nicht übersteigen.