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Dokument-ID: 1139212
2.5 Keine Delegierung in Insolvenzverfahren
Allgemeines
Die Delegierung nach § 31a JN ist wegen des Prorogationsverbots des § 253 Abs 2 IO im Insolvenzverfahren nicht zulässig. Im Insolvenzverfahren hindert ein rechtskräftiger Beschluss des überweisenden Gerichts über eine Delegierung nach § 31a JN die Überprüfung der Zuständigkeit im Rahmen der Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nicht. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0130741.]