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Dokument-ID: 766157
4.7.4 Keine Überweisung an Zahlungs statt
Gem § 326 EO ist eine Überweisung des gepfändeten Anspruchs an Zahlungs statt nicht zulässig. Damit wird die Anwendung des § 316 EO ausgeschlossen. Dies deshalb, weil gepfändete Ansprüche kein Nominale haben, das eine einfache Bewertung erlaubt. Daher kann ein Ausspruch darüber, bis zu welcher Höhe der Anspruch des betreibenden Gläubigers als befriedigt anzusehen ist, nicht erfolgen. • [Fußnote: Frauenberger in Burgstaller/Deixler-Hübner, EO § 326 Rz 1 mwN.]