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Dokument-ID: 1178159
5.5.7 Kosten der Räumung, Exekutionskosten
Wenn der Gerichtsvollzieher beim Termin zur zwangsweisen Räumung dieselbe eingeleitet hat, sind auch nachher entstandene, zur Räumung notwendige Kosten von der verpflichteten Partei zu ersetzen (Kosten für Arbeitskräfte, Fachkräfte, Transport, Verpackung, Entrümpelung). Das Gericht hat nur zu prüfen, ob die Transportleistungen im verrechneten Umfang notwendig waren und auch tatsächlich erbracht wurden. Die Preisangemessenheit ist nur dann zu prüfen, wenn eine Überhöhung offensichtlich ist. • [Fußnote: RKL0000142.]