© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1035434

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.4 Kostendeckendes Vermögen

Allgemeines

Weitere Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist gem § 71 Abs 1 IO, dass kostendeckendes Vermögen vorhanden ist. Dies deshalb, weil es unwirtschaftlich wäre, Verfahren zu eröffnen, deren Kosten den zu erzielenden Verwertungserlös übersteigen. Die §§ 71 ff IO regeln daher das Kostendeckungserfordernis im Insolvenzverfahren.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop