© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1244290

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.16 Kostenersatz

Mangels besonderer Regelung steht dem betreibenden Gläubiger auch bei der Sicherstellungsexekution Kostenersatz nach § 402 Abs 4, §§ 74 ff zu. • [Fußnote: OGH 15.9.1993, 3 Ob 155/93.]  Der betreibende Gläubiger wird dem Verpflichteten in den Fällen des § 75 und 376 Abs 2 EO kostenersatzpflichtig. Für die Geltendmachung und Bestimmung der Kosten des Verpflichteten gilt dasselbe wie für die des betreibenden Gläubigers.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop