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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.2.1 Kredit

Kredit ist definiert als jede Vereinbarung, wonach die Gesellschaft ihre Gegenleistung für eine (Vor-)Leistung des Gesellschafters erst später zu erbringen hat, oder wenn der Gesellschafter Drittkreditforderungen oder auch nur gestundete Drittforderungen erwirbt. In § 3 Abs 1 EKEG werden folgende Ausnahmen festgelegt, die nicht als Kredit gelten:

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