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Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

5.5.6 Mietverhältnisse an zu räumender Liegenschaft

Gegenstand der Räumungsexekution gem § 156 Abs 2 iVm § 349 EO ist die Entfernung des Verpflichteten und seiner Fahrnisse von der Liegenschaft und die Übergabe der Liegenschaft in den physischen Besitz des Erstehers. Das Bestehen von Mietverhältnissen an der zu räumenden Liegenschaft schließt zwar nicht deren Gesamtübergabe aus, wohl aber die Räumung in Ansehung der in Bestand gegebenen Teile der Liegenschaft. Die Räumungsexekution kann daher auch nur teilweise ausgeschlossen sein. • [Fußnote: OGH 26.5.2004, 3 Ob 63/04t.]  Auch (genau bezeichnete) Teile von Liegenschaften können Gegenstand der Räumungsexekution sein. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0119166.]  Der Exekutionsvollzug zur Räumung des Bestandobjekts ist trotz des Umstandes beendet, dass noch Einrichtungsgegenstände zurückgeblieben sind. • [Fußnote: RIS-Justiz RS0004453.] 

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