© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1130639

Barbara Pogacar | Praxiswissen | Fachbeitrag

12.11.5 Rekurs bei Bestätigung/Versagung der Bestätigung

Gegen die Bestätigung des Sanierungsplans kann gem § 155 Abs 1 IO Rekurs erhoben werden von

  • jedem Beteiligten, der dem Sanierungsplan nicht ausdrücklich zugestimmt hat,
  • jedem Mitschuldner und Bürgen des Schuldners,
  • Massegläubigern bei Nichtvorliegen der in § 152a Abs 1 Z 1 und Z IO genannten Voraussetzungen (Zahlung oder Sicherstellung der Masseforderungen)

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Mustersammlung Exekutions- und Insolvenzrecht in unserem Shop! Zum Shop